Der Fahrradhelm beim Verkehrsunfall

Der Fahrradhelm beim Verkehrsunfall

 

Bislang war die Frage heftig umstritten, ob sich ein Fahrradfahrer zumindest ein Teilverschulden anlasten lassen muss, wenn er bei einem Verkehrsunfall im Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm trägt.

Einige Gerichte nahmen eine Mitschuld des Fahrradfahrers und somit eine Mithaftung an. Sie argumentierten, dass der Fahrradhelm potentiell vor Schäden schützen und das Nichttragen eines Fahrradhelms daher Verletzungen hervorrufen könne. Begründet wurde diese Ansicht damit, dass sich auch ein Fahrradfahrer verkehrsrichtig zu verhalten habe, obwohl keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht.

Dieser Ansicht erteilte der Bundesgerichtshof in dieser Woche jedoch eine Absage.

Grundsatz: Keine Helmpflicht – Keine Haftung!

Da für Fahrradfahrer das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben ist, ist in der Regel auch keine Haftung anzunehmen.

Allerdings stellt der Bundesgerichtshof auch klar, dass ein Mitverschulden und damit eine Mithaftung angenommen werden kann, wenn der Fahrradfahrer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger und ordentlicher Mensch zur Vermeidung des eigenen Schadens anzuwenden pflegt.

Dabei stellt der Bundesgerichtshof auf ein besonderes Verkehrsbewusstsein ab. Das eigenverantwortliche Tragen eines Schutzhelms während Fahrradfahrten hat sich in Deutschland jedoch nicht durchgesetzt. Wenngleich der ein oder andere zum Schutz seiner selbst, einen Schutzhelm trägt, verzichtet die breite Masse darauf. Sollte sich in der Zukunft dieses Verkehrsbewusstsein der Fahrradfahrer jedoch ändern und die überwiegende Mehrheit, trotz fehlender Helmpflicht, zum eigenen Schutz einen Fahrradhelm tragen, wird voraussichtlich eine andere Abwägung erfolgen.

Ausnahme: Sportliche Betätigung

Zu beachten ist auch, dass diese Entscheidung einen Fall betraf, bei dem das Fahrrad zum Zwecke des allgemeinen Verkehrs benutzt wurde. Wer im Rahmen sportlicher Betätigung als Radfahrer keinen Schutzhelm trägt und in einen Unfall verwickelt wird, wird wohl von dieser Entscheidung nicht profitieren können.

 

Monika Jakob

Rechtsanwältin